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218.312 CH-SG

Art. 47 Personalreglement - Karrieremodelle

II. Besondere Bestimmungen für einzelne Personalkategorien - 4. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten (Mittelbau)
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Art. 47 Personalreglement · Karrieremodelle

1. Die Hochschulleitung sieht für den Mittelbau systematische Karrieremodelle und wissenschaftliche Nachwuchsförderung vor und regelt die Einzelheiten.

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