218.312
CH-SG
Art. 47 Personalreglement - Karrieremodelle
II. Besondere Bestimmungen für einzelne Personalkategorien - 4. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten (Mittelbau)
Art. 47 Personalreglement · Karrieremodelle
1. Die Hochschulleitung sieht für den Mittelbau systematische Karrieremodelle und wissenschaftliche Nachwuchsförderung vor und regelt die Einzelheiten.