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218.312 CH-SG

Art. 4 Personalreglement - Begründung, Änderung und Beendigung

I. Allgemeine Bestimmungen - 2. Arbeitsverhältnis
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Art. 4 Personalreglement · Begründung, Änderung und Beendigung

1. Die Zuständigkeiten für die Begründung, Änderung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse ergeben sich aus dem Hochschulstatut und der Kompetenzordnung.

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