218.312
CH-SG
Art. 4 Personalreglement - Begründung, Änderung und Beendigung
I. Allgemeine Bestimmungen - 2. Arbeitsverhältnis
Art. 4 Personalreglement · Begründung, Änderung und Beendigung
1. Die Zuständigkeiten für die Begründung, Änderung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse ergeben sich aus dem Hochschulstatut und der Kompetenzordnung.