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218.312 CH-SG

Art. 33 Personalreglement - Gegenstand des Personalgesprächs

I. Allgemeine Bestimmungen - 7. Personalförderung und -entwicklung
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Art. 33 Personalreglement · Gegenstand des Personalgesprächs

1. Gegenstand des Personalgesprächs sind insbesondere

a) Arbeitssituation, Verhalten und Leistung;

b) die Vereinbarung von Zielen und deren Überprüfung;

c) die Entwicklungsmöglichkeiten und -massnahmen, einschliesslich allfälliger Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

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