218.312
CH-SG
Art. 33 Personalreglement - Gegenstand des Personalgesprächs
I. Allgemeine Bestimmungen - 7. Personalförderung und -entwicklung
Art. 33 Personalreglement · Gegenstand des Personalgesprächs
1. Gegenstand des Personalgesprächs sind insbesondere
a) Arbeitssituation, Verhalten und Leistung;
b) die Vereinbarung von Zielen und deren Überprüfung;
c) die Entwicklungsmöglichkeiten und -massnahmen, einschliesslich allfälliger Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.