Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
218.312 CH-SG

Art. 1 Personalreglement - Gegenstand

I. Allgemeine Bestimmungen - 1. Grundlagen
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Art. 1 Personalreglement · Gegenstand

1. Dieser Erlass regelt das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ost - Ostschweizer Fachhochschule (nachfolgend Hochschule). Treffen dieser Erlass und weitere personalrechtliche Bestimmungen der Hochschule keine Regelung, gilt sachgemäss das Personalrecht des Kantons St.Gallen.

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