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Art. 39 Hochschulstatut - Wahl und Aufgaben

IV. Organe - 3. Revisionsstelle
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Art. 39 Hochschulstatut · Wahl und Aufgaben

1. Wahl und Aufgaben der Revisionsstelle richten sich nach Art. 14 Abs. 2 Bst. j und Art. 24 der Vereinbarung.

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