Art. 3 Hochschulstatut - Organe, Führungsfunktionen und Beiräte
Art. 3 Hochschulstatut · Organe, Führungsfunktionen und Beiräte
1. Organe der Hochschule sind nach Art. 17 Abs. 1 der Vereinbarung
a) Hochschulrat;
b) Hochschulleitung;
c) Revisionsstelle;
d) Rekurskommission.
2. Führungsfunktionen der Hochschule sind
a) Führungsebene 1: Rektorin oder Rektor;
b) Führungsebene 2
1. Departementsleiterin oder Departementsleiter;
2. Standortleiterin oder Standortleiter;
3. Verwaltungsdirektorin oder Verwaltungsdirektor;
4. Leiterin oder Leiter Rektoratsstab.
c) Führungsebene 3a: Fachabteilungsleiterin oder Fachabteilungsleiter;
d) Führungsebene 3b
1. Institutsleiterin oder Institutsleiter;
2. Studiengangsleiterin oder Studiengangsleiter;
3. Leiterin oder Leiter eines grossen Service- oder Stabsbereichs.
e) Führungsebene 3c
1. Kompetenzzentrumsleiterin oder Kompetenzzentrumsleiter;
2. Fachstellenleiterin oder Fachstellenleiter;
3. Fachteamleiterin oder Fachteamleiter;
4. Leiterin oder Leiter eines mittleren oder kleinen Service- oder Stabsbereichs.
3. Beiräte der Hochschule sind
a) Standortbeiräte;
b) Fachbeiräte.