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218.21 CH-SG

Art. 9 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule - Ostschweizer Fachhochschule - Anwendbares Recht

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 9 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule · Anwendbares Recht

1. Soweit diese Vereinbarung oder ihr nachfolgende Erlasse nichts anderes bestimmen, untersteht die Hochschule dem Recht des Kantons St.Gallen.

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