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218.21 CH-SG

Art. 60 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule - Ostschweizer Fachhochschule - Leistungsauftrag und Trägerbeitrag des Kantons St.Gallen

VII. Schlussbestimmungen - 3. Übergangsbestimmungen
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Art. 60 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule · Leistungsauftrag und Trägerbeitrag des Kantons St.Gallen

1. Der erste Leistungsauftrag und der erste Trägerbeitrag des Kantons St.Gallen nach diesem Erlass gelten für die Jahre 2021 bis 2022.

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