218.21
CH-SG
Art. 60 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule - Ostschweizer Fachhochschule - Leistungsauftrag und Trägerbeitrag des Kantons St.Gallen
VII. Schlussbestimmungen - 3. Übergangsbestimmungen
Art. 60 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule · Leistungsauftrag und Trägerbeitrag des Kantons St.Gallen
1. Der erste Leistungsauftrag und der erste Trägerbeitrag des Kantons St.Gallen nach diesem Erlass gelten für die Jahre 2021 bis 2022.