218.21
CH-SG
Art. 54 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule - Ostschweizer Fachhochschule - Bisherige Trägervereinbarungen
VII. Schlussbestimmungen - 2. Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 54 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule · Bisherige Trägervereinbarungen
1. Die folgenden Vereinbarungen werden aufgehoben
a) Vereinbarung über die Interkantonale Fachhochschule St.Gallen vom 16. März 1999;
b) Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil vom 26. Mai 2015.
2. Die Aufhebung der Vereinbarung über die Hochschule für Technik Buchs vom 20. Juni 1968 ist Gegenstand einer separaten Vereinbarung.
3. Die in Ausführung der Vereinbarungen nach Abs. 1 und Abs. 2 dieser Bestimmung erlassenen Vorschriften behalten bis zu ihrer Aufhebung durch den Hochschulrat Gültigkeit, soweit dieser Erlass nichts anderes bestimmt.