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218.21 CH-SG

Art. 45 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule - Ostschweizer Fachhochschule - Steuerung und Berichterstattung

V. Aufsicht
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Art. 45 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule · Steuerung und Berichterstattung

1. Die Hochschule verfügt über ein den Risiken angemessenes internes Kontrollsystem und Risikomanagement.

2. Sie erstattet nach Massgabe von Vorschriften der Regierung des Kantons St.Gallen

a) jährlich einen Geschäftsbericht. Dieser äussert sich insbesondere zum Stand der Leistungserbringung und Mittelverwendung;

b) alle vier Jahre einen Bericht über die Erfüllung des Leistungsauftrags und die Verwendung des Trägerbeitrags des Kantons St.Gallen.

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