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218.21 CH-SG

Art. 21 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule - Ostschweizer Fachhochschule - b) Stellung und Aufgaben

II. Zuständigkeiten
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Art. 21 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule · b) Stellung und Aufgaben

1. Die Standortbeiräte sind dem Hochschulrat zugeordnet.

2. Sie

a) stellen die Verankerung des Standorts in der Region sicher;

b) bringen die Interessen des Standorts in die Hochschule ein;

c) werden in die Erarbeitung der Hochschulstrategie einbezogen;

d) werden bei der Veränderung der Zuordnung von Studiengängen zu Standorten angehört;

e) eruieren im Kontakt mit den Anspruchsgruppen deren Bedürfnisse.

3. Die Standortbeiräte können in Belangen, die ihren Standort betreffen, dem Hochschulrat Anträge stellen.

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