218.21
CH-SG
Art. 21 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule - Ostschweizer Fachhochschule - b) Stellung und Aufgaben
II. Zuständigkeiten
Art. 21 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule · b) Stellung und Aufgaben
1. Die Standortbeiräte sind dem Hochschulrat zugeordnet.
2. Sie
a) stellen die Verankerung des Standorts in der Region sicher;
b) bringen die Interessen des Standorts in die Hochschule ein;
c) werden in die Erarbeitung der Hochschulstrategie einbezogen;
d) werden bei der Veränderung der Zuordnung von Studiengängen zu Standorten angehört;
e) eruieren im Kontakt mit den Anspruchsgruppen deren Bedürfnisse.
3. Die Standortbeiräte können in Belangen, die ihren Standort betreffen, dem Hochschulrat Anträge stellen.