218.21
CH-SG
Art. 20 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule - Ostschweizer Fachhochschule - Standortbeiräte a) Zusammensetzung
II. Zuständigkeiten
Art. 20 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule · Standortbeiräte a) Zusammensetzung
1. Der Hochschulrat wählt für die Standorte in Buchs, Rapperswil und St.Gallen je einen Standortbeirat von fünf bis sieben Mitgliedern, davon wenigstens ein Mitglied des Hochschulrates.
2. Der Standortbeirat konstituiert sich selbst.
3. Die Rektorin oder der Rektor und ein weiteres Mitglied der Hochschulleitung sind Beisitzerinnen oder Beisitzer ohne Stimmrecht.