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218.21 CH-SG

Art. 2 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule - Ostschweizer Fachhochschule - Trägerschaft

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule · Trägerschaft

1. Träger der Hochschule sind die Kantone St.Gallen, Schwyz, Glarus, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau sowie das Fürstentum Liechtenstein.

2. Der Vereinbarung können mit Zustimmung aller bisherigen Träger weitere Kantone als Träger beitreten.

3. Träger, die der Vereinbarung später beitreten, sind bezüglich Rechte und Pflichten den Kantonen Schwyz, Glarus, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau sowie dem Fürstentum Liechtenstein gleichgestellt.

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