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218.21 CH-SG

Art. 1 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule - Ostschweizer Fachhochschule - Rechtsnatur und Sitz

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule · Rechtsnatur und Sitz

1. Die «Ost - Ostschweizer Fachhochschule» ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit (nachfolgend Hochschule) und dem Recht auf Selbstverwaltung.

2. Sitz der Hochschule ist St.Gallen.

3. Die Hochschule betreibt an den Standorten Buchs, Rapperswil und St.Gallen Lehre und Forschung. Die Hochschule kann im Rahmen des Leistungsauftrags an weiteren Standorten tätig sein.

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