Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
218.2 CH-SG

Ostschweizer Fachhochschule

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

1. Der Regierungsbeschluss vom 12. März 2019 über den Beitritt zur Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule wird genehmigt.

1. Sollten nicht alle bisherigen Vereinbarungspartner der Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil vom 26. Mai 2015 (4) oder der Vereinbarung über die Interkantonale Fachhochschule St.Gallen vom 16. März 1999 (5) der Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule vom 15. Februar 2019 beitreten, wird die Regierung ermächtigt, Vereinbarungen abzuschliessen, welche die Modalitäten des Ausstiegs der nicht beitretenden bisherigen Vereinbarungspartner regeln. Die Ermächtigung gilt nur, wenn die Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule vom 15. Februar 2019 rechtsgültig zustande kommt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →