217.921
CH-SG
Art. 15 Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) - Beitritt
VI. Schlussbestimmungen
Art. 15 Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) · Beitritt
1. Der Beitritt zu dieser Vereinbarung wird dem Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren gegenüber erklärt.