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217.80 CH-SG

Kanton St. Gallen 217.80

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der Kanton St.Gallen tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) vom 27. Juni 2019 bei.

1. Der Kanton St.Gallen erklärt rückwirkend auf den 31. Dezember 2019 den Austritt aus der Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 1997. Der Austritt erlangt Wirkung mit dem Inkrafttreten der Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) vom 27. Juni 2019.

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