217.43
GEBR
CH-SG
Art. 9 Gebührenordnung der Universität St.Gallen (GebR) - Immatrikulierte Studierende
III. Studiengebühren - 4. Semestergebühren
Art. 9 GebR · Immatrikulierte Studierende
1. Regulär immatrikulierte Studierende entrichten je Semester für die Teilnahme am Lehrbetrieb eine Gebühr.
2. Für immatrikulierte Studierende im Urlaub wird eine reduzierte Gebühr erhoben. Höhe und Verteilschlüssel werden im Gebührenreglement festgelegt.
3. Als Semestergebühren im Sinne dieses Artikels gelten einerseits die Abgaben für Leistungen der HSG und andererseits die Beiträge an die Studentenschaft und an studentische Selbsthilfeorganisationen. Der Universitätsrat legt den Verteilschlüssel im Gebührenreglement fest.