Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
217.43 GEBR CH-SG

Art. 5 Gebührenordnung der Universität St.Gallen (GebR) - Anmelde- und Bearbeitungsgebühr

III. Studiengebühren - 1. Anmelde- und Immatrikulationsgebühren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 GebR · Anmelde- und Bearbeitungsgebühr

1. Bei der Anmeldung für die Zulassung an die HSG ist eine Anmelde- und Bearbeitungsgebühr zu entrichten.

2. Davon ausgenommen sind Studierende der Master-Stufe Humanmedizin, die von der Universität Zürich an die HSG übertreten.

← Art. 4 GebR Gebührenordnung der Universität St.Gallen (GebR) - Geltungsbereich Art. 6 GebR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →