217.43
GEBR
CH-SG
Art. 5 Gebührenordnung der Universität St.Gallen (GebR) - Anmelde- und Bearbeitungsgebühr
III. Studiengebühren - 1. Anmelde- und Immatrikulationsgebühren
Art. 5 GebR · Anmelde- und Bearbeitungsgebühr
1. Bei der Anmeldung für die Zulassung an die HSG ist eine Anmelde- und Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
2. Davon ausgenommen sind Studierende der Master-Stufe Humanmedizin, die von der Universität Zürich an die HSG übertreten.