Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
217.43 GEBR CH-SG

Art. 16 Gebührenordnung der Universität St.Gallen (GebR) - Vollzugsbeginn

VI. Schlussbestimmungen
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Art. 16 GebR · Vollzugsbeginn

1. Dieser Erlass wird nach Genehmigung der Regierung ab 3. Mai 2006 angewendet.

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