217.43
GEBR
CH-SG
Art. 11 Gebührenordnung der Universität St.Gallen (GebR) - Administrativgebühren
IV. Weitere Gebühren
Art. 11 GebR · Administrativgebühren
1. Die Gebühren für die Erbringung von Verwaltungsleistungen durch die HSG sind in einem besonderen Tarif festgesetzt.