Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
217.43 GEBR CH-SG

Art. 11 Gebührenordnung der Universität St.Gallen (GebR) - Administrativgebühren

IV. Weitere Gebühren
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Art. 11 GebR · Administrativgebühren

1. Die Gebühren für die Erbringung von Verwaltungsleistungen durch die HSG sind in einem besonderen Tarif festgesetzt.

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