217.43
GEBR
CH-SG
Art. 1 Gebührenordnung der Universität St.Gallen (GebR) - Geltungsbereich
I. Grundsätze
Art. 1 GebR · Geltungsbereich
1. Dieser Erlass regelt die Erhebung
a) von Gebühren bei immatrikulierten Studierenden und Studienbewerbern sowie übrigen Teilnehmern an Lehrveranstaltungen für die Inanspruchnahme von Leistungen im universitären Studien- und Prüfungsbetrieb;
b) von Administrativ-, Benützungs- und übrigen Gebühren.