Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
217.43 GEBR CH-SG

Art. 1 Gebührenordnung der Universität St.Gallen (GebR) - Geltungsbereich

I. Grundsätze
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Art. 1 GebR · Geltungsbereich

1. Dieser Erlass regelt die Erhebung

a) von Gebühren bei immatrikulierten Studierenden und Studienbewerbern sowie übrigen Teilnehmern an Lehrveranstaltungen für die Inanspruchnahme von Leistungen im universitären Studien- und Prüfungsbetrieb;

b) von Administrativ-, Benützungs- und übrigen Gebühren.

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