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217.32 HSG CH-SG

Art. 7 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) - Mehrfachanstellungen

I. Allgemeiner Teil - 3. Arbeitsverhältnis
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Art. 7 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) · Mehrfachanstellungen

1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit mehr als einem Arbeitsverhältnis mit der Universität gelten als Mehrfachangestellte.

2. Mehrfachanstellungen werden durch Abschluss von mehreren Arbeitsverträgen begründet.

3. Wer an der Universität St.Gallen mit einem Arbeitsvertrag angestellt ist, kann grundsätzlich nicht gleichzeitig im Auftragsverhältnis für die Universität St.Gallen tätig sein.

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