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217.32 HSG CH-SG

Art. 48 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) - Abgeltung Ferien und Kurzabsenzen

II. Besondere Bestimmungen - 2. Lehrbeauftragte
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Art. 48 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) · Abgeltung Ferien und Kurzabsenzen

1. Ferien und Kurzabsenzen sowie Feier- und Ruhetage werden pauschal abgegolten und sind im Ansatz der Semesterwochenstunden oder der Pauschalvergütung enthalten.

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