217.32
HSG
CH-SG
Art. 48 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) - Abgeltung Ferien und Kurzabsenzen
II. Besondere Bestimmungen - 2. Lehrbeauftragte
Art. 48 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) · Abgeltung Ferien und Kurzabsenzen
1. Ferien und Kurzabsenzen sowie Feier- und Ruhetage werden pauschal abgegolten und sind im Ansatz der Semesterwochenstunden oder der Pauschalvergütung enthalten.