217.32
HSG
CH-SG
Art. 47 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) - Auszahlung
II. Besondere Bestimmungen - 2. Lehrbeauftragte
Art. 47 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) · Auszahlung
1. Die Entschädigung wird den Lehrbeauftragten in der Regel am Ende des jeweiligen Semesters nach Rücksendung der Durchführungsbestätigung ausbezahlt.