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217.32 HSG CH-SG

Art. 44 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) - Lehrdeputate

II. Besondere Bestimmungen - 2. Lehrbeauftragte
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Art. 44 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) · Lehrdeputate

1. Das maximale Lehrdeputat für Lehrbeauftragte beträgt 24 Semesterwochenstunden je Jahr. Die Rektorin oder der Rektor kann in besonderen Fällen Ausnahmen bewilligen.

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