217.32
HSG
CH-SG
Art. 27 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) - Arbeitsbeginn, Mittagspause, Arbeitsende
I. Allgemeiner Teil - 3. Arbeitsverhältnis
Art. 27 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) · Arbeitsbeginn, Mittagspause, Arbeitsende
1. Innerhalb der Dienstzeit können Arbeitsbeginn, Mittagspause und Arbeitsende nach Absprache mit der oder dem Vorgesetzten frei gewählt werden.