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217.32 HSG CH-SG

Art. 27 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) - Arbeitsbeginn, Mittagspause, Arbeitsende

I. Allgemeiner Teil - 3. Arbeitsverhältnis
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Art. 27 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) · Arbeitsbeginn, Mittagspause, Arbeitsende

1. Innerhalb der Dienstzeit können Arbeitsbeginn, Mittagspause und Arbeitsende nach Absprache mit der oder dem Vorgesetzten frei gewählt werden.

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