217.32
HSG
CH-SG
Art. 25 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) - Dienstzeit
I. Allgemeiner Teil - 3. Arbeitsverhältnis
Art. 25 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) · Dienstzeit
1. Die wöchentliche Dienstzeit an der Universität dauert von Montag bis Freitag von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr und an Samstagen von 08.00 bis 17.00 Uhr.
2. Abwesenheiten aus privaten Gründen gelten nicht als Arbeitszeit.