217.32
HSG
CH-SG
Art. 22 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) - Unfallversicherung bei Mehrfachanstellungen
I. Allgemeiner Teil - 3. Arbeitsverhältnis
Art. 22 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) · Unfallversicherung bei Mehrfachanstellungen
1. Mehrfachangestellte an der Universität sind im Ausmass der Gesamtheit ihrer Anstellungen an der Universität gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert.
2. Mehrfachangestellte, deren wöchentliche Arbeitszeit insgesamt weniger als acht Stunden beträgt, sind von der Versicherung gegen die Folgen von Nichtberufsunfällen ausgenommen.