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217.32 HSG CH-SG

Art. 22 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) - Unfallversicherung bei Mehrfachanstellungen

I. Allgemeiner Teil - 3. Arbeitsverhältnis
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Art. 22 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) · Unfallversicherung bei Mehrfachanstellungen

1. Mehrfachangestellte an der Universität sind im Ausmass der Gesamtheit ihrer Anstellungen an der Universität gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert.

2. Mehrfachangestellte, deren wöchentliche Arbeitszeit insgesamt weniger als acht Stunden beträgt, sind von der Versicherung gegen die Folgen von Nichtberufsunfällen ausgenommen.

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