217.32
HSG
CH-SG
Art. 20 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) - Berufliche Vorsorge
I. Allgemeiner Teil - 3. Arbeitsverhältnis
Art. 20 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) · Berufliche Vorsorge
1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität St.Gallen sind im Rahmen der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod versichert.