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217.32 HSG CH-SG

Art. 20 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) - Berufliche Vorsorge

I. Allgemeiner Teil - 3. Arbeitsverhältnis
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Art. 20 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) · Berufliche Vorsorge

1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität St.Gallen sind im Rahmen der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod versichert.

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