217.32
HSG
CH-SG
Art. 2 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) - Ziele der Personalpolitik
I. Allgemeiner Teil - 1. Grundlagen
Art. 2 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) · Ziele der Personalpolitik
1. Die Universität bekennt sich zu einer zeitgemässen, sozial verantwortungsvollen und wirtschaftlich tragbaren Personalpolitik.
2. Sie achtet darauf, dass die Persönlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt und ein Klima persönlichen Respekts und Vertrauens geschaffen wird, das Diskriminierungen verhindert.