217.32
HSG
CH-SG
Art. 19 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) - Lohnfortzahlung bei Krankheit
I. Allgemeiner Teil - 3. Arbeitsverhältnis
Art. 19 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) · Lohnfortzahlung bei Krankheit
1. Die Lohnfortzahlung bei Krankheit dauert 24 Monate innert dreier Jahre. Sie beträgt während der ersten zwölf Monate 100 Prozent und anschliessend 80 Prozent des Lohns.
2. Die Rektorin oder der Rektor kann für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität St.Gallen eine Krankentaggeldversicherung abschliessen und diese verpflichten, sich an den Prämien zu beteiligen.