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217.32 HSG CH-SG

Art. 18 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) - Ausserordentliche Leistungsprämie

I. Allgemeiner Teil - 3. Arbeitsverhältnis
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Art. 18 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) · Ausserordentliche Leistungsprämie

1. Die Universität kann ausserordentliche Leistungen und ausserordentliches Leistungsverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Ausrichtung von ausserordentlichen Leistungsprämien anerkennen.

2. Der Universitätsrat erlässt unter Beachtung von Art. 8 Abs. 2 dieses Erlasses Vorschriften über deren Rahmenbedingungen und Voraussetzungen.

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