217.32
HSG
CH-SG
Art. 11 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) - Kündigungsfrist beim Arbeitsverhältnis im Stundenlohn
I. Allgemeiner Teil - 3. Arbeitsverhältnis
Art. 11 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) · Kündigungsfrist beim Arbeitsverhältnis im Stundenlohn
1. Die Kündigungsfrist beim Arbeitsverhältnis im Stundenlohn beträgt einen Monat auf Ende des nächsten Kalendermonats.