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217.32 HSG CH-SG

Art. 11 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) - Kündigungsfrist beim Arbeitsverhältnis im Stundenlohn

I. Allgemeiner Teil - 3. Arbeitsverhältnis
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Art. 11 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) · Kündigungsfrist beim Arbeitsverhältnis im Stundenlohn

1. Die Kündigungsfrist beim Arbeitsverhältnis im Stundenlohn beträgt einen Monat auf Ende des nächsten Kalendermonats.

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