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217.32 HSG CH-SG

Art. 1 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) - Geltungsbereich

I. Allgemeiner Teil - 1. Grundlagen
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Art. 1 Personalreglement der Universität St.Gallen (HSG) · Geltungsbereich

1. Dieser Erlass gilt für die Arbeitsverhältnisse des Lehrkörpers, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätsverwaltung.

2. Vorbehalten bleiben die besonderen personalrechtlichen Bestimmungen des Universitätsgesetzes vom 26. Mai 1988 und des Universitätsstatuts vom 25. Oktober 2010.

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