217.17
HO
CH-SG
Art. 3 Habilitationsordnung der Universität St.Gallen (HO) - Venia legendi, Privatdozentin oder Privatdozent
I. Allgemeine Bestimmungen - 1. Geltungsbereich und Zweck
Art. 3 HO · Venia legendi, Privatdozentin oder Privatdozent
1. Die Habilitation führt zur Erteilung der venia legendi für ein wissenschaftliches Fachgebiet.
2. Mit der venia legendi wird der Grad einer Privatdozentin oder eines Privatdozenten verliehen.