Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
217.17 HO CH-SG

Art. 3 Habilitationsordnung der Universität St.Gallen (HO) - Venia legendi, Privatdozentin oder Privatdozent

I. Allgemeine Bestimmungen - 1. Geltungsbereich und Zweck
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (34 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 HO · Venia legendi, Privatdozentin oder Privatdozent

1. Die Habilitation führt zur Erteilung der venia legendi für ein wissenschaftliches Fachgebiet.

2. Mit der venia legendi wird der Grad einer Privatdozentin oder eines Privatdozenten verliehen.

← Art. 2 HO Habilitationsordnung der Universität St.Gallen (HO) - Geltungsbereich Art. 4 HO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →