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217.17 HO CH-SG

Art. 21 Habilitationsordnung der Universität St.Gallen (HO) - Kolloquium

II. Habilitationsverfahren - 4. Mündliche Habilitationsleistung
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Art. 21 HO · Kolloquium

1. Im Rahmen des Kolloquiums wird der Probevortrag diskutiert und die Vertrautheit der habilitierenden Person mit dem Fachgebiet geprüft, für das sie um die venia legendi nachsucht.

2. Das Kolloquium schliesst unmittelbar an den Probevortrag an. Es dauert in der Regel 15 bis 30 Minuten und ist universitätsöffentlich.

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