Art. 11 Habilitationsordnung der Universität St.Gallen (HO) - Einreichung des Habilitationsgesuchs
Art. 11 HO · Einreichung des Habilitationsgesuchs
1. Das Habilitationsgesuch wird gestützt auf ein Empfehlungsschreiben der Mentorin oder des Mentors bei derjenigen Abteilung eingereicht, der die Mentorin oder der Mentor angehört.
2. Das Habilitationsgesuch beinhaltet
a) einen kurzen Projektbeschrieb;
b) die Angabe des Fachgebiets, für das die venia legendi beantragt wird;
c) den geplanten Zeitpunkt für die Einreichung der Habilitationsschrift;
d) einen Lebenslauf mit Angaben insbesondere über die wissenschaftliche Ausbildung und die bisherigen akademischen und beruflichen Tätigkeiten;
e) das Doktordiplom einer schweizerischen Universität oder das Diplom eines gleichwertigen Grades einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule sowie allfällige akademische Auszeichnungen;
f) das Empfehlungsschreiben der Mentorin oder des Mentors.
3. Bei der Einreichung wird eine Gebühr fällig.