217.17
HO
CH-SG
Art. 1 Habilitationsordnung der Universität St.Gallen (HO) - Geltungsbereich
I. Allgemeine Bestimmungen - 1. Geltungsbereich und Zweck
Art. 1 HO · Geltungsbereich
1. Dieser Erlass regelt die Voraussetzungen, das Verfahren und die Zuständigkeiten zur Habilitation, zur Verleihung und zum Entzug des Grades der Privatdozentin oder des Privatdozenten sowie der selbständigen Lehrbefähigung (venia legendi) an der Universität St.Gallen.