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Art. 97 Universitätsstatut - Akademischer Sportverband

IV. Angehörige der Universität - 7. Studierende und Doktorierende
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Art. 97 Universitätsstatut · Akademischer Sportverband

1. Die immatrikulierten Studierenden und Doktorierenden sind Mitglieder des Akademischen Sportverbandes St.Gallen.

2. Der Beitrag der Studierenden und Doktorierenden wird mit der Semestergebühr erhoben.

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