Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
217.15 CH-SG

Art. 7 Universitätsstatut - Studienvorschriften

II. Auftrag und Aufgaben - 1. Studium
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Art. 7 Universitätsstatut · Studienvorschriften

1. Die Studienvorschriften konkretisieren die Vorgaben des Universitätsgesetzes und dieses Erlasses im Bereich des Studiums.

2. Studienvorschriften sind insbesondere

a) Vorschriften zur Zulassung und zum Studium;

b) Promotionsordnung;

c) Prüfungsordnungen;

d) Ausführungsbestimmungen zur Lehre;

e) Studienordnungen;

f) Studienpläne.

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