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217.15 CH-SG

Art. 38 Universitätsstatut - Aufgaben

III. Universitätsorgane - 3. Akademische Organe - a) Senat
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Art. 38 Universitätsstatut · Aufgaben

1. Der Senat erfüllt die ihm durch Gesetz, nach diesem Erlass oder nach gestützt darauf ergangenen Erlassen zugewiesenen Aufgaben.

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