217.15
CH-SG
Art. 31 Universitätsstatut - Angebot
II. Auftrag und Aufgaben - 4. Dienstleistungen
Art. 31 Universitätsstatut · Angebot
1. Die Universität erbringt Dienstleistungen, insbesondere durch Forschungs-, Expertise- und Gutachtertätigkeit.
2. Die angebotenen Dienstleistungen sind grundsätzlich entgeltlich.