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217.15 CH-SG

Art. 31 Universitätsstatut - Angebot

II. Auftrag und Aufgaben - 4. Dienstleistungen
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Art. 31 Universitätsstatut · Angebot

1. Die Universität erbringt Dienstleistungen, insbesondere durch Forschungs-, Expertise- und Gutachtertätigkeit.

2. Die angebotenen Dienstleistungen sind grundsätzlich entgeltlich.

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