217.15
CH-SG
Art. 20 Universitätsstatut - Weiterbildungsprogramme
II. Auftrag und Aufgaben - 3. Weiterbildung - a) Allgemeine Bestimmungen
Art. 20 Universitätsstatut · Weiterbildungsprogramme
1. Weiterbildungsprogramme der Universität sind
a) Weiterbildungsstudiengänge;
b) Weitere Weiterbildungsangebote.
2. Die Executive School bietet Weiterbildungsstudiengänge und weitere Weiterbildungsangebote an.
3. Institute und Zentren können Weiterbildungsstudiengänge und weitere Weiterbildungsangebote anbieten.
4. Die Abteilungen können weitere Weiterbildungsangebote anbieten.
5. Bieten mehrere Institute über ein Zentrum Weiterbildungsstudiengänge oder weitere Weiterbildungsangebote an, richten sich die Organisation und die Zusammenarbeit nach den Grundsätzen der Weiterbildung und den Vorschriften zu Zentren.