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217.15 CH-SG

Art. 192 Universitätsstatut - Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen der Berufungskommissionen

X. Übergangsbestimmungen - 3. Bis zum Vollzugsbeginn des Personalreglements nach Art. 47 des Universitätsgesetzes - b) Kommissionen
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Art. 192 Universitätsstatut · Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen der Berufungskommissionen

1. Die Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen der Berufungskommissionen für die Berufung von ordentlichen Professorinnen und Professoren richtet sich nach dem Reglement über die Wahl von Ordentlichen Professuren an der Universität St.Gallen vom 24. Juni 2024.

2. Die Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen der Berufungskommissionen für die Berufung von assoziierten Professorinnen und Professorinnen sowie Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren richtet sich nach dem Reglement über die Wahl von Assistenzprofessuren und Assoziierten Professuren an der Universität St.Gallen vom 7. Dezember 2020.

3. Die Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen der Berufungskommissionen für die Berufung von ständigen Dozentinnen und ständigen Dozenten richtet sich nach dem Reglement Ständige Dozentur an der Universität St.Gallen vom 2. Mai 2022.

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