217.15
CH-SG
Art. 18 Universitätsstatut - Antrittsvorlesung
II. Auftrag und Aufgaben - 2. Forschung - b) Habilitation
Art. 18 Universitätsstatut · Antrittsvorlesung
1. Die Geschäftsordnung der Abteilung kann eine Antrittsvorlesung bei Privatdozentinnen und Privatdozenten vorsehen.