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217.15 CH-SG

Art. 154 Universitätsstatut - Zuständigkeiten

IX. Rechtspflege - 2. Rekurskommission - b) Bildungsrechtliche Kammer
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Art. 154 Universitätsstatut · Zuständigkeiten

1. Die bildungsrechtliche Kammer entscheidet über

a) Rekurse gegen Verfügungen betreffend Prüfungs-, Zulassungs- und übrige Studien- und Weiterbildungsangelegenheiten sowie Studiengebühren;

b) Rekurse gegen Verfügungen der Forschungskommission und der Ethikkommission.

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