217.15
CH-SG
Art. 129 Universitätsstatut - Aufgaben und Kompetenzen[[1]](#articletitle_text_fn_282476_2_1_c)
VI. Kommissionen - 3. Weitere Kommissionen - a) Personalkommission
Art. 129 Universitätsstatut · Aufgaben und Kompetenzen[[1]](#articletitle_text_fn_282476_2_1_c)
1. Die Personalkommission vertritt die Anliegen und Interessen der Gesamtheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität innerhalb der Universität.
2. Sie wird bei Entscheidungen und Erlassen, die Anliegen und Interessen der Gesamtheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft, angehört. Sie kann dazu Anträge an die Rektorin oder den Rektor stellen.
3. Das Personalreglement regelt Einzelheiten.