217.15
CH-SG
Art. 112 Universitätsstatut - Organisation und Aufgaben
V. Institute, Institute mit besonderem Auftrag oder gesamtuniversitären Aufgaben und Zentren - 2. Institute mit besonderem Auftrag oder gesamtuniversitären Aufgaben - b) Executive School
Art. 112 Universitätsstatut · Organisation und Aufgaben
1. Organisation und Aufgaben der Executive School richten sich im Rahmen dieses Erlasses nach der Satzung der Executive School.
2. Zwischen der Executive School und der Rektorin oder dem Rektor wird jährlich eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Sie wird dem Universitätsrat zur Kenntnis gebracht.
3. Die Executive School erbringt Finanzierungsbeiträge an den Gesamthaushalt der Universität.