Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
217.15 CH-SG

Art. 112 Universitätsstatut - Organisation und Aufgaben

V. Institute, Institute mit besonderem Auftrag oder gesamtuniversitären Aufgaben und Zentren - 2. Institute mit besonderem Auftrag oder gesamtuniversitären Aufgaben - b) Executive School
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (194 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 112 Universitätsstatut · Organisation und Aufgaben

1. Organisation und Aufgaben der Executive School richten sich im Rahmen dieses Erlasses nach der Satzung der Executive School.

2. Zwischen der Executive School und der Rektorin oder dem Rektor wird jährlich eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Sie wird dem Universitätsrat zur Kenntnis gebracht.

3. Die Executive School erbringt Finanzierungsbeiträge an den Gesamthaushalt der Universität.

← Art. 111 Universitätsstatut Bezeichnung Art. 113 Universitätsstatut →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →