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217.15 CH-SG

Art. 110 Universitätsstatut - Zuständigkeiten, Organisation und Aufgaben

V. Institute, Institute mit besonderem Auftrag oder gesamtuniversitären Aufgaben und Zentren - 2. Institute mit besonderem Auftrag oder gesamtuniversitären Aufgaben - a) School of Medicine
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Art. 110 Universitätsstatut · Zuständigkeiten, Organisation und Aufgaben

1. Zuständigkeiten, Organisation und Aufgaben der School of Medicine richten sich im Rahmen des Universitätsgesetzes und nach diesem Erlass nach der Satzung der School of Medicine.

2. Zwischen der School of Medicine und der Rektorin oder dem Rektor wird jährlich eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Sie wird dem Universitätsrat zur Kenntnis gebracht.

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